Mietbedingungen von FunCar-Sylt für die Autovermietung auf Sylt
1. Allgemeines Der Mieter übernimmt das Fahrzeug laut Übergabeprotokoll vollgetankt in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand gegen Unterschrift. Sollten sichtbare Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug vorhanden sein, wurden diese auf dem Protokoll dokumentiert. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Insbesondere ist der Motor während der Warmlaufphase im niedrigen Drehzahlbereich zu gebrauchen. Das Fahrzeug darf die Insel Sylt nicht verlassen.
2. Verschleißschäden / Reparaturen Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur die Autovermietung unter Tel 04651 45490 sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.
3. Berechtigte Fahrer Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem im Mietvertrag angegebenen Zweitfahrer gelenkt werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit 2 Jahren und ein Mindestalter von 21 Jahren, die auch nicht durch ein Fahrverbot eingeschränkt ist.
4. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Mietzeitverlängerungen sind telefonisch unter 04651 45490 zu erfragen. Im Falle der ungenehmigten Mietüberschreitung bis zu 3 Stunden wird ein halber Tagestarif, ab 6 Stunden ein voller Tagestarif fällig. Eine Untervermietung ist unzulässig. 4.1. Übergabe und Rückgabe ohne Hol- und Bringservice : Die Übergabe erfolgt bei Peter Andersen, Berthin-Bleeg-Str.19 a, 25996 Wenningstedt Tel 04651-45490 ab 10.00 Uhr des Miettages oder zu einer anderen mit Herrn Andersen vereinbarten Zeit. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage von Personalausweis und Führerschein. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit voll betankt und in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand bis 09.30.Uhr, bei abweichender Vereinbarung zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug ungereinigt zurückgegeben werden, sind 20 Euro Gebühr zu zahlen! Hierzu 1 Tip: bei jeder Tankstelle können Sie das an der Seite mit einem großen Sauger für 50 Cent erledigen.
4.2. Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice : Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache mit Peter Andersen Tel 04651-45490 an einem Ort nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit voll betankt und in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an diesem Ort zu übergeben. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage von Personalausweis und Führerschein. Sollte das Fahrzeug ungereinigt zurückgegeben werden, sind 20 Euro Gebühr zu zahlen! Hierzu 1 Tip: bei jeder Tankstelle können Sie das an der Seite einem großen Sauger für 50 Cent erledigen.
5. Kraftstoff Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Da Fahrzeug wird vollbetankt übergeben und ist vollbetankt mit Super bleifrei zurückzugeben.
6. Haftung des Mieters 6.1. Für Ordnungs- und Bußgelder haftet der Mieter. 6.2. Beschädigungen am Mietfahrzeug: Für alle vom Mieter verursachten Beschädigungen am Mietfahrzeug haftet der Mieter.
6.3. Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter
Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung des Mieters ein. Wird der Vermieter wegen eines Verhalten des Mieters von der Haftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen, haftet der Mieter für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der Unfallverursachung ohne Begrenzung.
Der Mieter haftet für Schäden am Mietfahrzeug sowie Drittschäden immer ohne Begrenzung, falls das Fahrzeug von einem Fahrer gelenkt wird, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist.
7. Verhalten bei Unfall Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Mietfahrzeug sofort telefonisch unter 04651 45490 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 1000,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
8.Stornogebühren: bis 2 Wochen vor Mietbeginn 0,0 €, 1 Woche vorher 30 % des Mietbetrages, 1 Tag vorher 70 % des Mietbetrages, am Miettag 90 %.
9. Das Auto darf die Insel nicht verlassen.
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